Wenn es stark geschneit hat, der Schnee nach einiger Zeit auftaut, nachdem es wieder wärmer geworden ist, dann gefriert am Abend zumeist das Schmelzwasser auf den Strassen und Gehsteigen,
wenn die Temperaturen wieder anziehen. Die Folge ist höchstgefährliches Glatteis. Aber es gibt nützliche Selbschutz-Tipps, wie man sicher übers Eis kommt.
Pro Jahr werden durchschnittlich an die 12.000 spitalsbehandelte Unfälle durch Glatteis, Schnee und Eis gezählt. Es heißt jetzt höllisch aufpassen, denn die wechselnden Temperaturen
können eine verschärfte Gefahrensituation durch Glatteis heraufbeschwören. Laut Freizeitunfallstatistik des Instituts Sicher Leben werden pro Jahr rund 12.000 Personen aufgrund von
Stürzen auf Glatteis, Schnee oder Reif im Spital behandelt. Die grösste Anzahl der Unfälle und Verletzungen wird zumeist im Jänner verzeichnet.
Nützliche Selbstschutz-Tipps
Frauen ab 45 besonders gefährdet
Mit 61 Prozent bilden Frauen den größten Anteil bei Unfällen auf rutschigem Untergrund. Vor allem ältere Frauen sind auf Grund ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet, 44 Prozent
aller Verunfallten sind über 45 Jahre. Viele Frauen leiden an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose), und oft ist der gefürchtete Schenkelhalsbruch die Folge eines
Sturzes.
Schwere Verletzungen durch Ausrutscher.
Personen rutschen am häufigsten auf öffentlichen Verkehrsflächen aus (60%). Aber auch die nähere Umgebung der Wohnung, wie der Garten oder die Garageneinfahrt, kann schneller zur
Rutschpartie werden, als man denkt (20%). Vielfach sind die Verletzungen schwer: Mit 59% bilden Knochenbrüche den Großteil, vor allem an Handgelenk, Unterarm und Fußknöcheln. 17% Sehnen
und Muskelverletzungen (vor allem an Knie, Fußknöcheln, Finger). 14% der Verletzungen sind Quetschungen oder Prellungen (vor allem Gehirn, Knie, Finger). 74% verletzen sich beim Laufen
oder Gehen, 12% beim Spiel oder in der Freizeit.
Hauseigentümer zur Gehwegräumung verpflichtet
Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks führen, müssen von Eis, Schnee befreit werden: Laut Gesetz sind Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße
Säuberung bei Schnee und gröblicher fußgängergefährdender Verunreinigung (z.B. nasses Laub) verantwortlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro
rechnen. Kommt eine Person zu Schaden – z. B. durch einen Sturz auf einem ungeräumten Gehsteig – , dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Nur ein kleiner Trost, wenn das Bein gebrochen
ist...
Quelle: www.siz.cc
Die Kerzen der Adventkränze werden ab Sonntag, 30. November, wieder angezündet. In wenigen Wochen ist Weihnachten und dann erstrahlt auch der Christbaum wieder im Lichterglanz.
Brandgefährlich kann dies allemal sein, werden nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen: Deshalb tut sich von November bis Jänner meistens mehr als sonst bei der Feuerwehr. Damit die
Weihnachtszeit nicht durch einen brennenden Adventkranz oder Christbaum zum Inferno wird, sollten einige Dinge beachtet werden.
Seien sie sich der Gefahr bewusst: Wer auf Brände im eigenen Wohnzimmer, vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell handeln und Schlimmeres verhindern:
1. Eimer Wasser oder Sand: In der Nähe des Christbaumes oder
Adventkranzes sollte an den Festtagen immer ein Eimer, entweder gefüllt mit Wasser oder Sand, bereit stehen. Nur so kann man im Ernstfall schnell handeln.
2. Feuerlöscher: Jedes Familienmitglied sollte wissen, wo der Feuerlöscher hängt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich ein Gerät im Haushalt befindet und dieses in den
letzten zwei Jahren gewartet wurde. Mit der Bedienung des Feuerlöschers sollte man sich rechtzeitig vertraut machen, denn im Ernstfall ist dafür keine Zeit mehr.
3. Notrufnummern: Wer nach Ausbruch eines Brandes erst hektisch nach den Notrufnummern suchen muss, wird es wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig schaffen, die Feuerwehr zu
alarmieren. Daher: Die Nummer 122 sollte sich die ganze Familie einprägen. Aber auch die Nummern der Einsatzkräfte sollten Ihnen bekannt sein. Zur Erinnerung: Rettung 144, Polizei 133,
Euronotruf 112.
Zivilschutztipps, damit zu Weihnachten nicht die Feuerwehr kommen muss:
1. Christbaum: Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Weihnachtsfest und bewahren Sie ihn in einem Gefäß gefüllt mit Wasser, möglichst im Freien, auf.
2. Kerzen: Lassen Sie brennende Kerzen nie allein, insbesondere dann nicht, wenn Kinder oder Haustiere mit im Haus sind.
3. Fluchtwege: Diese sollen auf keinen Fall versperrt oder zugestellt sein. Jeder sollte den Weg ins Freie kennen, damit keine Panik aufkommt, sollte wirklich etwas
passieren.
4. Trockene Zweige entfernen: Egal, ob von Adventgestecken oder Tannenbäumen, trockenen Zweige sollten nach dem Fest so schnell wie möglich entfernt werden. Wenn schon Zweige
vertrocknet sind, möglichst keine Kerzen anzünden!
5. Richtiger Untersatz: Auf keinen Fall brennbare Untersätze unter Kerzen oder Gestecken verwenden.
6. Sicherheitsabstand: Stellen Sie den Christbaum in einem genügend großen Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien, wie Vorhängen, Dekorationen, Möbeln und ähnlichem,
auf.
7. Kinder: Dass sich Kinder besonders für Feuer interessieren, ist normal. Achten Sie bei der Aufbewahrung von Zündhölzern und Feuerzeugen auf jeden Fall darauf, ob Kinder sie in
die Hände bekommen könnten. Auch wenn kein Brand entsteht, kann es zu schweren Verbrennungen kommen.
8. Austrocknen: Denken Sie daran, dass der Christbaum jeden Tag mehr austrocknet und deshalb auch besser brennt.
Wenn es ernst wird:
Sicheres Basteln im Advent
In der Vorweihnachtszeit gehört es zur Tradition, aus Nadelgehölz, Stroh, Wachs und anderen Materialien Dekorationen für die Advent- und Weihnachtszeit zu basteln. Da es sich dabei
vielfach um leicht brennbare Materialien handelt, sind bei der Verarbeitung besondere Sicherheitshinweise zu beachten.
Wachsgießen
Feuerstelle (Gaskocher, Kochplatte) nie unbeaufsichtigt lassen. Überhitztes Wachs kann zur Selbstentzündung führen.
Gaskocher standsicher, auf unbrennbarer Unterlage und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien aufstellen.
Vorsicht vor Verbrennungen beim Umgang mit heißem Wachs.
Arbeiten mit Dekorations-Spray
Spraydosen nicht in Räumen mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, Zigaretten, Gasbrenner) verwenden.
Die Treibgase in Spraydosen sind brennbar.
Räume nach der Arbeit immer gut lüften. Treibgase und Lösungsmitteldämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich am Boden an. (Explosionsgefahr)
Gestecke
Nur frische Zweige verarbeiten.
Kerzenhalter aus nichtbrennbarem Material verwenden.
Quelle: BFV Leibnitz
Jeder Helfer der mit einem Handfeuerlöscher eine erfolgreiche Entstehungsbrandbekämpfung erreichen will, sollte sich mit der Handhabung dieser Geräte vertraut machen. Auch Kenntnisse über
Löschvermögen, Brandklassen und das richtige Anwenden von Feuerlöschern sind notwendig.
Einteilung der Tragbaren Feuerlöscher nach ihrem Löschvermögen
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der in ihrer Wirkung oft sehr unterschiedlichen Löschmittel wurde das Löschvermögen (Löschleistung) tragbarer Feuerlöscher in der von
Österreich übernommenen Europäischen Norm EN 3 neu festgelegt. Das Löschvermögen eines Feuerlöschers - auch "Rating" genannt - wird demnach nicht mehr durch die Füllmenge (Kilogramm- und
Literangaben) definiert, sondern durch eine Zahlen- und Buchstabenkombination angegeben.
Brandklassen
Der Buchstabe A bedeutet, dass mit diesem Feuerlöscher Brände fester Stoffe gelöscht werden können (Brandklasse A).
Der Buchstabe B bedeutet, dass mit diesem Feuerlöscher Brände flüssiger und flüssigwerdender Stoffe gelöscht werden können (Brandklasse B). Die davor gestellten Zahlen sind das Maß für
das Löschvermögen des Feuerlöschers. Sie leiten sich von der Größe genormter Prüfobjekte ab.
Die Eignung für die Brandklasse C (Gase) ist nur mit dem Buchstaben C angegeben.
Löschvermögen
Ein tragbarer Feuerlöscher mit dem Löschvermögen 13A muss mindestens zum Löschen eines genormten Holzstapels von 13 dm Länge geeignet sein.
Prüfobjekt Brandklasse A: Genormter Holzstapel aus Kiefernholz, 14 Schichten, Höhe: 58 cm, Breite: 50 cm. Die Länge des Holzstapels in Dezimetern entspricht der Maßzahl, mit der das
Löschvermögen eines Feuerlöschers der Brandklasse A definiert ist.
Ein Tragbarer Feuerlöscher mit dem Löschvermögen 89B muss mindestens zum Löschen eines genormten, mit 89 Litern Brennstoff gefüllten Behälters geeignet sein.
Prüfobjekt Brandklasse B: Genormter zylindrischer Stahlbehälter zur Aufnahme eines genau definierten flüssigen Brennstoffes. Das Volumen des Brennstoffes in Litern entspricht der Maßzahl,
mit der das Löschvermögen eines Feuerlöschers der Brandklasse B definiert ist.
Zusammenhang Füllmenge Löschleistung
Feuerlöscher dürfen nur auf Grund genormter Füllmengen hergestellt werden und müssen ein bestimmtes Mindestlöschvermögen, das auch überschritten werden kann, erfüllen. Es können daher
Feuerlöscher des gleichen Typs mit der gleichen Füllmenge ein oft sehr unterschiedliches Löschvermögen haben. Das bedeutet aber auch, dass Feuerlöscher des gleichen Typs und mit gleichem
Löschvermögen oft sehr unterschiedliche Füllmengen haben können. Für den ungeübten Benützer sind in diesem Fall Feuerlöscher mit größeren Füllmengen (längere Löschzeit) zu bevorzugen, da
Löschfehler besser korrigiert werden können.
Tipps für den richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern
Richtige Anwendung von Feuerlöschern
Quelle: BFV Leibnitz
Es ist nicht immer leicht, Menschen zu überzeugen. Besonders schwer wird es, wenn es um die eigene Sicherheit geht. Erschwerend kommt hinzu, dass Sicherheit in vielen Fällen nicht immer ganz billig ist. Was jedoch beim gegenständlichen Thema sicher nicht der Fall ist. Das heißt jedoch noch lange nicht, eine solche Information wäre leicht zu vermitteln. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Warum das so ist, wissen wahrscheinlich selbst Psychologen nicht.
Spätestens nach dieser Erkenntnis müsste man aufgeben. Wie Sie aber unschwer erkennen können, geht es im Text weiter! Und zwar in einer solchen Form, dass erkennbar wird, wir werden nicht
müde, diese Aufklärungsarbeit bis zum bitteren Ende fortzusetzen. Und zwar so lange, bis man es schon nicht mehr hören wird können. Das dürfte aber auch jener Zeitpunkt sein, da wir uns
am Ziel dieser so wichtigen Aktion befinden werden.
WARUM HÖRT NIEMAND ZU?
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Verbreitung von Heimrauchmeldern in österreichischen Privathaushalten sehr gering. Dies liegt einerseits daran, dass es derzeit noch keine
gesetzlichen Bestimmungen für den verpflichtenden Einbau der kleinen elektronischen Lebensretter gibt und andererseits ein Großteil der Bevölkerung über die tödlichen Gefahren des
Brandrauchs nicht oder nur unzureichend informiert ist.
GESETZLICHE SITUATION
In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, Heimrauchmelder im Wohn- oder Bürobereich vorzusehen. In der vor kurzem verabschiedeten TRVB N 115 „Brandschutz in
Wohnhäusern, Büro und Verwaltungsgebäuden, Teil 1 – Bauliche Maßnahmen“ ist zwar erstmals in einem brandschutztechnischen Regelwerk dieser Themenkreis behandelt worden, jedoch hat es nur
zu einer Empfehlung des Einbaus von Heimbrandmeldern gereicht.
Eine Maßnahme, welche vielfach nur als Alibihandlung angesehen und daher auch in der Feuerwehr-Fachzeitschrift BLAULICHT kritisiert wurde.
Aus diesem Grund hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark eine umfassende Initiative gestartet, welche in diesem sensiblen Bereich zu einem Umdenken führen soll. So wurde im Zuge der
laufenden Novellierung des Feuerpolizeigesetzes 1985 der Antrag gestellt, den verpflichtenden Einbau von Heimrauchmeldern in diesem Gesetzeswerk zu verankern.
Da vor allem auch die für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständige Referentin in der Steiermärkischen Landesregierung, Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic, und andere
Persönlichkeiten der Politik, der Wirtschaft und des Versicherungswesens diese Initiative unterstützen, kann mit einer positiven Erledigung gerechnet werden. Dies würde einen Meilenstein
auf den Sektor des allgemeinen Brandschutzes darstellen und könnte auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer besitzen.
IM AUSLAND
Andere Länder, weniger Opfer!
Hintergrund, z.B. in Großbritannien, ist eine gesetzliche Regelung, nach der ein Rauchmelder pro Etage angebracht werden muss: Nach einer umfassenden Aufklärungskampagne sind hier ca. 75
% der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet, wodurch die Anzahl der Brandtoten (müsste richtig heißen: Rauchtoten) bis zu 40 % gesunken ist. Auch in den USA oder Schweden ist der
überwiegende Anteil der Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet, die auch hier für eine deutliche Verringerung der Brandtoten sorgen.
Nicht nur eine Frage der Gesetze ...
In Österreich sind Rauchmelder im Haushalt noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier erwartet man, dass allein durch die Aufklärung bei der Bevölkerung das Bewusstsein für die
Brandgefahr entwickelt und die Notwendigkeit des freiwilligen Einsatzes von Rauchmeldern erkannt wird.
... sondern auch der Einstellung:
Dass in den USA oder Skandinavien Heimrauchmelder so akzeptiert und flächendeckend eingesetzt werden, liegt nicht nur an den gesetzlichen Regelungen oder am vermeintlich höheren
Gefahrenpotential durch die Verbreitung von Holzhäusern, sondern vor allem auch an der guten Aufklärung und dem entsprechenden Bewusstsein bei der Bevölkerung.
Allerdings:
Eine gesetzliche Regelung gibt Klarheit über die Situation und kann nicht schaden.
Und diejenigen, die sich so etwas nicht vorschreiben lassen wollen, diese und ähnliche Aussagen wurden schon gehört, können ja gleich in das nächste Fachgeschäft gehen und sich, bevor es
zu einer gesetzlichen Regelung kommt, mit einigen Heimrauchmeldern eindecken.
AUFKLÄRUNGSKAMPAGNE
Ein weiteres Negativum: Die Gefahren durch den Brandrauch moderner Brände werden heute von der Zivilbevölkerung meist stark unterschätzt bzw. teilweise überhaupt nicht erkannt. Gerade auf
diesem Gebiete hat sich jedoch durch neue Bau-, Werks- und Einrichtungsstoffe eine völlig neue Situation ergeben.
Der Brandrauch ist heute aus mehreren Gründen viel gefährlicher als noch vor einigen Jahrzehnten.
Wir haben daher über das Redaktionsteam unserer Feuerwehr-Fachzeitschrift BLAULICHT eine umfassende Informationskampagne eingeleitet und eine Arbeitsgemeinschaft der
Landesfeuerwehrverbände Steiermark, Kärnten und Tirol gegründet. Unsere gemeinsame Verbandszeitschrift wird bis zum Florianitag 2002 am 5. Mai und darüber hinaus eine zentrale Rolle der
Information und Schulung spielen. Unterstützt wird diese Kampagne auch von der „Aktion Sichere Steiermark“, der Landesinnung der Rauchfangkehrer und den Sachversicherern.
Mit diesem kleinen Handbuch wollen wir Ihnen erstmals ausführliches Informationsmaterial in die Hand geben, wodurch in der Bevölkerung kompetente Aufklärungsarbeit über die lebensrettende
Wirkung von Rauchmeldern geleistet werden kann.
80 PROZENT RAUCHTOTE
Von Großfeuern und Brandkatastrophen ist oft die Rede, selten aber von Rauchkatastrophen. Die meisten Opfer bei einem Brand sterben nämlich nicht durch Flammeneinwirkung. Es ist der
Rauch, durch den sie umkommen. Die neuen Baumaterialien machen ihn immer giftiger. Manche Toxikologen behaupten inzwischen, dass er so gefährlich wie ein Kampfgas für den Kriegseinsatz
ist.
Umfassende Statistiken zeigen, dass rund 80 Prozent der Brandtoten heute bereits Rauchopfer sind. Diese sind vor allem bei Klein- und Mittelbränden im Wohn- und Schlafbereich (Wohnung,
Heim, Hotel etc.) zu beklagen. Die große Gefahr dabei: Während man dem sichtbaren und lokal begrenzten Feuer normalerweise leicht entrinnen kann, überfällt der Rauch seine Opfer
blitzschnell und lässt ihnen keine Chance! Einige Atemzüge führen in der Regel bereits zur Bewusstlosigkeit und zum Erstickungs- bzw. Vergiftungstod.
GEFÄHRLICHE „RAUCHBOMBEN“
Bei Bränden sind es also in erster Linie die Nebenprodukte des Feuers, die tödlich auf den Menschen wirken.
Heiße Brandgase, Rauch und Qualm sind fast immer die Todesursache, bevor die Flammen überhaupt wirksam werden können. Durch die zunehmend größeren Qualmmengen, die vor allem bei Bränden
von Schaumkunststoffen (z. B. in Polstermöbeln) entstehen können, wird auch das Panikverhalten von betroffenen Menschen sehr stark geprägt. Man bedenke, dass bereits 100 Gramm
Polyurethanschaum (PU) über 250 m3 Rauch produzieren kann, wodurch eine rund 80 m2 große Wohnung total verqualmt wird. Eine zehn Kilogramm schwere Schaumgummimatratze aus einem Kinderbett
verwandelt sich in 25.000 Kubikmeter Rauch. Dies entspricht dem Volumen von etwa 30 Einfamilienhäusern. Unter Einwirkung von Hitze verwandeln sich also selbst harmlos wirkende Gegenstände
in gefährliche Rauchbomben.
„GIFTCOCKTAIL“
Bei einem Zimmerbrand (der meistens vorliegt) werden Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsstoffe thermisch zersetzt.
Es handelt sich dabei um Holz, aber heute bereits in überwiegendem Maße um verschiedene Kunststoffe. Der Rauch hat bei modernen Bränden aufgerüstet und je nach chemischer Zusammensetzung
können sich bei der Verbrennung die unterschiedlichsten Brandgase bilden.
Inzwischen kennt man bereits bis zu 5.000 giftige Bestandteile. In erster Linie sind hier Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) sowie Blausäure (HCN), in speziellen Fällen jedoch auch
Salzsäure (HCl), Ammoniak (NH3), Schwefeldioxid (SO2) und andere hochtoxische Substanzen, zu nennen.
Durch das Zusammenwirken dieser Gifte kann es auch zu einer Art Syndromwirkung auf die im Brandobjekt befindlichen Menschen kommen. Schon wenige Lungenzüge führen bei einem derartigen
„Giftcocktail“ zu schweren Vergiftungen und sogar zum Tod.
GEFÄHRLICHE NÄCHTE!
Des Nachts ist die Gefahr am größten – auch im Brandfall! Dies belegen die Statistiken ganz eindeutig: Obwohl nämlich nur etwa ein Drittel aller Brände des nachts ausbrechen, fallen rund
drei Viertel der Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer! Diese Zahlen sprechen für sich und sind ein deutlicher Ausdruck der weit verbreiteten Unterschätzung der Gefahren durch den
Brandrauch. Es ist klar: Menschen, die sich in tiefem Schlaf befinden, können durch gefährliche Blut- und Nervengifte, wie das Kohlenmonoxid (CO) und Blausäure (HCN), welche auch nicht
mit den Sinnesorganen wahrnehmbar sind, überrascht werden. Sie entschlummern – meist ohne das Bewusstsein zu erlangen – sanft ins Jenseits.
DER FEUERTEUFEL IST ÜBERALL!
Brandursachen sind heute äußerst komplex. Der Feuerteufel sitzt faktisch überall! Er muss nur geweckt, aktiviert werden, dann beginnt er sein zerstörerisches Werk.
Es sind nicht nur die bekannten Fahrlässigkeiten wie die „letzte Zigarette im Bett“ oder die in ihrem Gefahrenbewusstsein noch sorglosen Kinder. Vom Hobbykeller bis in den Dachstuhl
finden sich in jedem Haushalt unzählige potenzielle Brandquellen.
Besonders häufig und auch gefährlich sind jedoch Schwelbrände. Hier bleibt der Feuerteufel bei seinem heimtückischen Werk lange Zeit unerkannt und produziert dabei hochgiftigen
Brandrauch, der zur tödlichen Gefahr wird.
BRANDURSACHEN STECKEN ÜBERALL !
Vom Keller bis in den Dachboden, Gefahrenquellen finden Sie überall. Die ebenso weit verbreitete Ansicht, wenn sich keine Feuerstätte im Objekt befindet, gibt es auch keine Möglichkeit
für eine Brandentstehung. Schön, wenn es so wäre. Dieser Rahmen reicht hier nicht aus, um all die Kleinigkeiten aufzuzählen, die zur Katastrophe führen können. Denken Sie hier nur an
einen Küchenbrand. Einen Herd unbeaufsichtigt zu lassen stellt für den Obersten Gerichtshof eine grobe Fahrlässigkeit dar.
Genau an jenem Tag, an dem diese Zeilen verfasst wurden, gab es in der Oststeiermark einen Küchenbrand, der sich auf das gesamte Objekt ausgedehnt hat und einen Gesamtschaden von ca. €
80.000,– verursacht hat.
Die Versicherung ist leistungsfrei. Zumindest für den verursachenden Ehepartner. Gibt es eine grundbücherliche Aufteilung, so wird zumindest jener Teil des nicht schuldigen Ehepartners
ersetzt. Was bleibt, sind im günstigsten Fall ein Schaden von € 40.000,–. Ist der Verursachende alleiniger Eigentümer, bleibt ihm der gesamte Schaden von € 80.000,–. Wenn das nicht zum
Nachdenken anregt ?
LÖSCHGERÄT
Dies ist faktisch der Grund schlechthin, warum nicht nur der Heimrauchmelder forciert werden soll, sondern auch automatische Löschgeräte für die Küche. Auch diese Geräte sind nicht
besonders teuer und verhindern die vorhin geschilderten Katastrophen.
Diese Löschgeräte funktionieren folgendermaßen:
Ein Glaskolben mit 6 cm Durchmesser und 30 cm Länge wird mit einer Halterung über der Kochstelle montiert. Kommt es nun zu einem Brand, wird bei einer Temperatur von ca. 90 °C der
Glaskolben zerstört und das Löschmittel tritt aus. Im Umkreis von ca. 1,2 m werden alle Flammen gelöscht. Durch das Herausschleudern des Löschmittels kann auch bereits eine in Brand
geratene Dunstabzugshaube gelöscht werden.
DAS SICHERE HEIM
Unter diesem Begriff soll eine ganzheitliche Sicherheitsbetrachtung erfolgen. Gerade das Spezialwissen der Feuerwehren darf nicht brach liegen. Der Erfahrungsschatz der vielen Einsätze
soll doch positiv verwertet werden. In Beratungsgesprächen können viele Fehler, die gar nicht als solche erkannt werden, bereits im Keim erstickt werden. All unsere Bemühungen müssen
danach ausgerichtet werden, dem höchsten Gut, nämlich das Leben, bestmöglich und nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Und diese Aufgabe kann man durchaus als Ehre, die
insbesondere den Feuerwehren hier zukommt, verstanden wissen.
Mit dem sicheren Heim ist untrennbar auch die Fluchtwegsituation verbunden. Kaum jemand macht sich Gedanken, wie und wo man sich im Brandfall in Sicherheit bringen kann. Hier sollte man
sich unbedingt davon überzeugen, ob der vorgesehene Fluchtweg auch tatsächlich verwendet werden kann, bzw. welche Hilfsmittel unter Umständen nötig sind.
In den USA wird den Schülern die Aufgabe gestellt, für die Wohnung oder das Haus Rettungswegpläne zu zeichnen. Damit wird erreicht, dass sich auch die Familie mit diesem Thema
auseinandersetzt und letztendlich auch eine Rettungsübung in den eigenen vier Wänden abgehalten wird. Für den Ernstfall ist dieses Training wahrscheinlich lebensrettend.
Planung des Fluchtweges
Benutzen Sie die Testknöpfe an den Meldern, um alle Bewohner mit dem Alarmton vertraut zu machen und regelmäßig mit allen Betroffenen Brandschutzübungen durchzuführen. Legen Sie einen
Grundriss an, auf dem für jeden Bewohner mindestens 2 Fluchtwege von jedem Raum aus eingezeichnet sind. Kinder neigen dazu, sich zu verstecken, wenn sie nicht wissen, was sie tun
sollen.
Zeigen Sie Ihren Kindern, wie sie entkommen können, wie Fenster geöffnet werden und wie sie aufgerollte Feuerleitern ohne Hilfe Erwachsener benützen können. Versichern Sie sich, dass die
Kinder wissen, was in einem Notfall zu tun ist.
Prüfen Sie, ob Rauch oder Hitze an Türen zu spüren ist. Heiße Türen nicht öffnen! Benutzen Sie einen anderen Fluchtweg. Schließen Sie Türen wieder hinter sich, wenn Sie das Haus
verlassen.
Falls der Qualm sehr dick und schwer ist, kriechen Sie und bleiben Sie in Bodennähe. Falls möglich, durch ein nasses Tuch atmen oder die Luft anhalten. Mehr Menschen sterben an
Rauchgasvergiftung als an den eigentlichen Flammen.
Das Gebäude so schnell wie möglich verlassen! Halten Sie sich nicht damit auf, irgendwelche Gegenstände mitzunehmen. Einigen Sie sich mit allen Bewohnern auf einen Treffpunkt im Freien.
Überprüfen Sie, ob alle da sind.
FUNKTION VON RAUCHMELDERN
Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die
Fotolinse treffen. Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer, werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte
Rauchsignal löst einen lauten Alarm aus.
(Grafiken und Text von www.rauchmelder-lebensretter.de)
MONTAGE VON HEIMRAUCHMELDERN
Um eine Früherkennung eines Brandes zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Heimrauchmelder auch fachgerecht montiert werden. Es muss durch die Montage sichergestellt werden, dass im
Brandfall der Brandrauch auch tatsächlich den Melder erreicht. Brandrauch steigt grundsätzlich immer nach oben, sodass die Rauchmelder auf jeden Fall an der Decke montiert werden müssen.
Um einen ganzen Raum überwachen zu können, wäre die Anordnung in der Mitte des Raumes ideal. Der seitliche Abstand zu Wänden darf 50 cm nicht unterschreiten und es sollen die Melder aber
auch nicht weiter als 6 m von Wänden entfernt montiert werden. Die maximale Überwachungsfläche eines Rauchmelders beträgt ca. 60 bis 80 m2. Als Mindestschutz ist die Montage eines
Brandmelders je Geschoss bzw. je Wohnung am Gang erforderlich.
Da aber Türen geschlossen sein können, dadurch eine Rauchausbreitung behindert ist und eine Früherkennung eines Brandes in einem anderen nicht geschützten Raum nicht möglich ist, sollten
die Rauchmelder auch in allen Wohn- und Schlafräumen montiert werden. Nicht sinnvoll ist die Montage von Rauchmeldern in Küchen oder Bädern, da es hier durch Wasserdampf und Küchendämpfe
zu Täuschungsalarmen kommen könnte. Hier wäre alternativ ein Thermomelder sinnvoller.
Bei einer Verknüpfung der Melder miteinander besteht die Möglichkeit, dass nicht nur der Rauchmelder im Brandraum, sondern auch die anderen gleichzeitig alarmieren und somit Personen in
anderen Bereichen des Hauses alarmiert werden.
Diese Verknüpfung kann entweder über Leitungen, aber auch über Funk erfolgen. Es besteht letztlich auch die Möglichkeit, den Brandalarm auf kleine Zentralen weiterzuleiten.
Ein Anschluss an die öffentliche Brandmeldeanlage der Feuerwehr ist aber für Heimrauchmelder nicht vorgesehen. Hierzu müssten in Österreich zugelassene Brandmeldesysteme verwendet
werden.
Rauchmelder in einer Kleinwohnung
Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.
Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je
einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur. Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.
Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Optimalen Schutz erzielen
Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
(Grafiken und Text von www.rauchmelder-lebensretter.de)
EINFACHE BEFESTIGUNGSTECHNIK
Um es den Nutzern möglichst einfach zu machen, werden Heimrauchmelder auch mit Klebetechnik angeboten.
Dies bringt den Vorteil, dass ein oft mühsames Bohren an der Decke entfallen kann. Eine Einschränkung besteht nut bei sehr rauen Oberflächen.
Eine Befestigung des Brandmelders mittels des Klebestreifens ohne die Halterung (direkt auf die Rückseite des Melders geklebt) zu benutzen erscheint als nicht sehr gut geeignet, da ein
Abnehmen des Brandmelders, z.B. für einen Batteriewechsel, nicht ohne Zerstörung des Klebestreifens und gegebenenfalls auch des Deckenmaterials möglich ist.
FEUERWEHRNOTRUF
Auch wenn ein Brand unmittelbar entdeckt wird, sollte er zuerst der Feuerwehr gemeldet und dann gelöscht werden. Es gilt hier die alte Merkregel: „Alarmieren – Retten – Löschen!“. Die
Feuerwehr rückt lieber einmal umsonst aus, als sie findet einen Großbrand vor, bei dem sich Dutzende Menschen in Lebensgefahr befinden. Viele Menschen glauben, dass sie den Einsatz zu
bezahlen haben, wenn sie die Feuerwehr rufen. Wir dürfen Sie beruhigen: Wenn der Notruf nicht missbräuchlich erfolgt, ist kein Cent zu bezahlen.
Quellen: BFV Bruck und www.achtung.at/rauchmelder/
So wie jedes Jahr werden auch heuer wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer am Karsamstag Abend erzündet werden – und so wie jedes Jahr ist zu befürchten, dass es durch Unachtsamkeit und Ignorieren verschiedener Vorschriften zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen und großen Schäden kommen wird. Nachstehend deshalb die wichtigsten Bestimmungen und Verhaltensmaßnahmen, bei deren Einhaltung einem schönen Brauchtumsfeuer nichts im Wege stehen sollte – so man nicht aus Gründen des Umweltschutzes überhaupt auf ein Osterfeuer verzichtet.
Abgesehen von diesen rechtlichen Vorgaben wird zu besonderer Vorsicht bei erlaubten Osterfeuern geraten:
Eine Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur strafbar, sondern auch überaus gefährlich und führt jedes Jahr wieder zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen und enormen Schäden.
Ein lauer Sommerabend mit einem gemütlichen Grillfest im Garten, köstlich duftende Grillkoteletts und -würste, Steaks und Hendlhaxn. Für viele gibt es nichts Schöneres. Doch hier lauern
oft viele Gefahren, Vorsicht ist angebracht. Mehr als fünfzig Personen haben sich heuer schon beim Grillen schwer verletzt. Daher sind beim Grillen wichtige Sicherheitstipps zu
beachten.
In den Sommermonaten erfreut sich das Grillen im Garten bei den Österreichern immer grösserer Beliebtheit. Der Grillspass endet aber auch nicht selten im Spital, denn Leichtsinn und
Ungeduld sind dann meistens der auslösende Faktor. Nachdem die Grillbeilagen schon vorbereitet und angerichtet sind und das kühle Bier schon bereit steht, will die richtige Glut oft nicht
kommen. Unüberlegterweise greifen dann manche zu Spiritus oder noch schlimmer zu Benzin und wollen damit den Grillvorgang beschleunigen.
Die dabei entstehenden Stichflammen können schwere Verbrennungen im Gesicht, am Oberkörper und an den Armen zur Folge haben. Darüber hinaus besteht natürlich Explosionsgefahr: Die
Flüssigkeit verdampft durch die glosenden Kohlen zu einem hochexplosiven Dampf-Luft-Gemisch, das sich schnell ausbreitet, bevor es sich entzündet. Zum Grillen ist eben Geduld
erforderlich, bis die Asche auf der Holzkohle die ideale Grilltemperatur hat.
Damit beim Grillen ja nichts passiert, hier gleich einige Sicherheitstipps:
Quelle: BFVLB
Bei kontinuierlichem Regen und dementsprechend hoher Niederschlagsmenge, wie es bei der verheerenden Flutkatastrophe im August 2007 der Fall war, kommt es bei Flüssen und Bächen, aber auch an unerwarteten Stellen zu Hochwasser.
Sollten Sie vielleicht diesmal auch vom Hochwasser verschont geblieben sein, meistens kommt es irgendwann doch wieder. Dann aber sollte man wichtige und nützliche Vorsorgemaßnahmen
beherzigen.
Der erste Schritt zur Vorsorge ist die Klärung der Frage „Kann ich von Hochwasser bedroht werden?" – Dafür ist die Beobachtung der Umgebung der Wohnlage, aber auch des benutzten
Verkehrsweges, des Schulweges der Kinder, etc notwendig:
Was tun, wenn man sich im möglichen Gefahrenbereich befindet?
1. Vorbereitung:
2. Achtung auf:
3. Nachher:
Information in der Notsituation gibt die Gemeinde!
Quelle: BFV Leibnitz